Die Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Mödling ist am 12. Mai 2021 in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 31. Oktober 2021.
Hierin wird zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände angeordnet, dass im gesamten Verwaltungsbezirk Mödling im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe)
- jegliches Feuerentzünden und/oder das Unterhalten von Feuer,
- das Rauchen sowie
- das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer, Zigaretten und sonstigen Rauchwaren, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) und
- die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen
verboten ist.